Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Anwendbarkeit der AGB

1. Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Tierheilpraktikerin/  Tierkommunikatorin Stefanie Fischer – im Folgenden als “THP/TK” bezeichnet – und Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Patientenbesitzer, Bevollmächtigter oder Verfügungsberechtigter über das Tier – im Folgenden als “Kunde” bezeichnet. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Sämtliche Untersuchungen und Behandlungen erfolgen auf Basis eines Behandlungsvertrages und dem Anamnesebogen zwischen der THP/TK und dem Kunden. Der Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag gemäß § 611 Abs. 1 und § 612 Abs. 1 BGB. Dieser Behandlungsvertrag kommt zustande wenn der Kunde das Angebot der THP/TK in Form von Beratung, Diagnosestellung, Untersuchung und Therapie annimmt. Der Behandlungsvertrag gilt als rechtsverbindlich geschlossen und die AGB als akzeptiert, wenn Kunde und THP/TK einen ersten Termin vereinbaren. Auch bei einer mündliche Vereinbarung bzw. Zustimmung gilt der Behandlungsvertrag als erteilt. Mit Zustandekommen eines Behandlungsvertrages treten die AGB in Kraft.

3. Die THP/TK ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die THP/TK aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen kann. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der THP/TK für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten. Die Verpflichtung, in Notfällen zu helfen, bleibt von einer Ablehnung des Behandlungsvertrags unberührt.


§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

1. Die THP/TK erbringt ihre Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier des Kunden anwendet.

2. Ein Tierheilpraktiker darf keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel und auch keine Humanarzneimittel für ein zu behandelndes Tier erwerben, anwenden oder abgeben, er darf nicht impfen und nicht narkotisieren. Die Tätigkeit der Tierheilpraktiker unterliegt dem Arzneimittel-, dem Tierschutz- und dem Tierseuchengesetz. Er ist zu ständiger Fortbildung verpflichtet.

3. Tierheilpraktiker sind in der Ausübung ihres Berufes frei. Die THP/TK behält sich vor, eine Behandlung abzulehnen oder abzubrechen, wenn der Kunde seine Sorgfaltspflicht missachtet,  Behandlungsanweisungen negiert, durch mangelnde Mitarbeit die Therapie ver- oder behindert und dadurch ein Vertrauensverhältnis zwischen Therapeut und Kunde nicht (mehr) zu erwarten ist. Entsteht dem Tier durch Unterlassen der Mitwirkungspflicht seitens des Kunden ein Schaden oder kommt das Tier dadurch zu Tode, kann die THP dafür nicht haftbar gemacht werden.

4. Die THP/TK berät den Kunden fachlich und wirtschaftlich über anwendbare  Therapiemöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile. Der Kunde hat das Recht, Therapiemöglichkeiten auszuwählen. Sollte er von diesem Recht keinen Gebrauch machen, trifft die Tierheilpraktikerin die Wahl über die geeignete Behandlung. Die Tierheilpraktikerin behält sich je nach Schwere und Art der Erkrankung eine Überweisung an einen Tierarzt vor.

5. Da der Erfolg jeder Therapie maßgeblich von der Mitwirkung des Kunden abhängt, übernimmt die THP keinerlei Garantie für das Erreichen des jeweiligen Behandlungszieles. Soweit der Auftraggeber die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies gegenüber dem Tierheilpraktiker schriftlich zu erklären.

6. Bei den hier vorgestellten Methoden, sowohl therapeutischer als auch diagnostischer Art, handelt es sich um Verfahren der alternativen Medizin, deren Wirksamkeit naturwissenschaftlich  schulmedizinisch nicht nachgewiesen und nicht anerkannt ist. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht
zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode nicht garantiert und somit auch kein Heilversprechen gegeben werden. Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen.


§ 3 Anamnesebogen

1. Vor Beginn der ersten Behandlung stellt die THP/TK dem Kunden einen Anamnesebogen zur Verfügung. Dieser ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Für Schäden am Tier, die aufgrund falscher Angaben im Beratungsbogen entstehen, kann die THP/TK nicht haftbar gemacht werden.


§ 4 Honorierung / Rechnungsstellung

1. Die THP hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Die Höhe der Vergütung richtet sich, sofern die Honorare nicht individuell zwischen THP/TK und Kunde vereinbart wurden, nach dem aktuellen Gebührenverzeichnis der Tierheilpraxis Stefanie Fischer. Dieses orientiert sich teilweise am Gebührenverzeichnis der Tierheilpraktiker und der
Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).

2. Neben den Quittungen erhält der Kunde nach Abschluss der Behandlungsphase auf Wunsch eine detaillierte Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer des THP/TK sowie den Namen und Anschrift des Kunden. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen.
Die Rechnung darf weder eine Diagnose enthalten, noch dürfen die Leistungen so aufgeschlüsselt werden, dass daraus auf eine Diagnose geschlossen werden kann.

3. Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Kunden in bar an den THP/TK zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor Behandlungsbeginn vereinbart werden.

4. Die THP/TK verpflichtet sich nur eine einzige Mahnung zu versenden. Die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 5,00€. Nach einem Mahnverfahren ist nur noch Barzahlung möglich. Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.

5. Bei Behandlungsabbruch bleibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistungen erhalten.

6. Bei Hausbesuchen werden ab 10 km Fahrtweg Fahrtkosten berechnet. Berechnet wird die gesamte, durch die THP gefahrene Strecke (Hin- und Rückfahrt). Die Höhe der Fahrtkosten beträgt tagsüber (07:00 – 20:00 Uhr) je gefahrenem Kilometer 0,60 Euro, mindestens jedoch 5,00 Euro. Nachts (20:00 – 07:00 Uhr), an Feiertagen und an Wochenenden 1,00 Euro, mindestens jedoch 10,00 Euro.


§ 5 Honorarerstattung durch Dritte

1. Vermittelt die THP/TK Leistungen Dritter, die sie nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen), ist die THP/TK berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Kunden in der voraussichtlichen Höhe abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Hierbei wird sich die THP/TK von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Die THP/TK ist jedoch berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Patienten eigene Honorare geltend zu machen.

2. Lässt die THP/TK Leistungen durch Dritte erbringen, die sie selbst überwacht (z.B. Laborleistungen) sind diese Leistungen Bestandteil der Honorare der THP/TK.

3. Soweit der Kunde Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 3 hiervon nicht berührt. Die THP/TK führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.

4. Soweit die THP/TK im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung nach § 2 dem Kunden über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 3 und beschränkt sich der Umfang der Leistungen durch die THP/TK nach § 2 nicht auf erstattungsfähige Leistungen.

5. Die THP erteilt dem Dritten in Erstattungsfragen keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Kunde. Derartige Leistungen können im Ermessen der THP honorarpflichtig abgerechnet werden.

6. Auskünfte in Erstattungsfragen kann die THP/TK entgegen Absatz 5) auch direkt an den Dritten weitergeben, wenn der Kunde die THP/TK ausdrücklich und schriftlich von deren
Schweigepflicht zu diesem Zweck entbunden hat.


§ 6 Terminvereinbarung / Hausbesuche

1. Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Fax, Mail oder telefonisch von mir bestätigt wurden.

2. Alle Termine, die innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden dem Kunden mit einer Bearbeitungspauschale von 25,00 € in Rechnung gestellt.

3. Erscheint der Kunde zu einem vereinbarten Termin zu spät, so wird dies ebenfalls in Rechnung gestellt. Der Kunde hat kein Anrecht darauf, dass die entgangene Zeit nachgeholt wird.

4. Ausgenommen von den unter Punkt 2 und 3 genannten Rechnungen sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.

5. Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Kunde seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, so wird er, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung informieren.


§ 7 Vertraulichkeit der Behandlung / Datenschutz

1. Die THP/TK behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Kunden erfolgt und anzunehmen ist, dass der Kunde zustimmen wird. Der Kunde verzichtet hiermit auf besondere Benachrichtigung lt. Bundesdatenschutz. Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegt der Schweigepflicht.

2. Punkt 1 ist nicht anzuwenden, wenn die THP/TK aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an
Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Punkt 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

3. Die THP/TK führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen in einer Patientenkartei (Handakte). Dem Kunden steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu. Er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen.

4. Sofern der Kunde eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese die THP/TK kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden.

5. Handakten werden von der THP/TK 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 5 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infrage kommen könnten.


§ 8 Urheberrecht

1. Therapien, Therapiepläne, Rezepte, Unterlagen, o.ä. von der Tierheilpraxis Stefanie Fischer dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Stefanie Fischer (auch nicht in Auszügen) vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.


§ 9 Haftung

1. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.


§ 10 Meinungsverschiedenheiten

1. Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.


§ 11 Versicherung

1. Eine Berufshaftpflichtversicherung wurde bei der Continentale Versicherungs AG abgeschlossen.


§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Bei allen sich aus den Geschäftsbeziehungen zwischen der THP/TK und den Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Dortmund zuständig. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.


§ 13 Salvatorische Klausel

1. Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, oder sollten die AGB unvollständig sein, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert oder in Frage gestellt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

Sollte der Inhalt oder die designtechnische Gestaltung einzelner Seiten oder Teile meiner Internetsite fremde Rechte oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitten ich unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine entsprechende, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote. Ich garantiere, dass die zu Recht beanstandeten Inhalte oder Teile dieser Webseiten unverzüglich entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite aus die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erforderlich ist. Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Dienstanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltung der Geschäftsbedingungen

1. Die Franz Gerhard GmbH & Co Chemiehandel KG erbringt ihre Dienste, Lieferungen, Leistungen und Angebote ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers/Bestellers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von Franz Gerhard GmbH & Co Chemiehandel KG schriftlich bestätigt wurden.


§ 2 Angebot und Vertragsschluß

1. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Franz Gerhard GmbH & Co Chemiehandel KG. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
2. Bei Giften und anderen Stoffen, deren Verwendung nur im Rahmen gesetzlicher oder behördlicher Vorschrift liegt, gilt die Bestellung des Käufers gleichzeitig als Erklärung, dass diese Stoffe für einen erlaubten Zweck im vorstehenden Sinne benutzt werden.


§ 3 Preise

1. Franz Gerhard GmbH & Co Chemiehandel KG ist an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden.
2. Nach Ablauf der Frist ist Franz Gerhard GmbH & Co Chemiehandel KG berechtigt, nach vorheriger Mitteilung die am Tage der Auslieferung gültigen Preise zu berechnen. Dies gilt insbesondere bei langfristigen Abrufverträgen und Termins Verlängerungen durch den Käufer.
3. Sämtliche Preise laut Angebot verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.


§ 4 Liefer- und Leistungszeit

1. Liefertermine- und Fristen sind stets unverbindlich. Für ihre Einhaltung haftet Franz Gerhard GmbH & Co Chemiehandel KG nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Zusage.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die für Franz Gerhard GmbH & Co Chemiehandel KG ohne Einfluss sind, insbesondere von Unterlieferanten verursacht werden, hat Franz Gerhard GmbH & Co Chemiehandel KG nicht zu vertreten - auch wenn sie ansonsten schriftlich bestätigt wurden.
3. Franz Gerhard GmbH & Co Chemiehandel KG ist berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten, wenn ihr die Leistung innerhalb von 2 Wochen nach vereinbarter Leistungszeit durch Nichtleistung einer Fremdfirma nicht möglich ist. Franz Gerhard GmbH & Co Chemiehandel KG verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn eine Leistungsverzögerung seitens eines Vorlieferanten oder einer Fremdfirma mitgeteilt wird.
4. In jedem Falle ist Franz Gerhard GmbH & Co Chemiehandel KG zu Teilleistungen berechtigt; es sei denn, der Besteller weist nach, daß die Teilleistung für ihn ohne Interesse ist.
5. Bei Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist ist der Käufer berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wenn die Lieferung innerhalb dieser Frist nicht erfolgt und die Nichteinhaltung von uns zu vertreten ist, kann der Käufer entweder vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist in jedem Fall auf den von uns in Rechnung gestellten oder in Rechnung zu stellendem Wert der Ware beschränkt.


§ 5 Versand und Gefahrübergang

1. Die Gefahr geht bei Übergabe bzw. beim Abladen und Einlagern auf den Käufer über.
2. Die Lieferung per LKW hat zur Voraussetzung, dass die Abladestelle auf einem für LKW gut befahrbaren Weg zu erreichen ist. Für unverzügliche und sachgemäße Entladung ist der Empfänger allein verantwortlich. Soweit unsere Hilfskräfte beim Abladen oder Abtanken über den beschriebenen Rahmen hinaus behilflich sind und hierbei Schäden an der Ware oder sonstige Schäden verursachen, handeln unsere Hilfskräfte auf das alleinige Risiko des Empfängers und nicht als unsere Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend bei der Belieferung durch dritte Beförderungsunternehmen.
3. Liefern wir nach Vereinbarung in Tanks, so bleibt uns die Auswahl der Größe überlassen. Für die Gestellung der Tanks wird bei Lieferung der Ware ein Pfand berechnet, das bei Rückgabe in einwandfreiem Zustand vergütet wird. Unsere Tanks, Fässer und andere Gebinde dürfen von dem Auftraggeber für Dritte nicht verwendet werden.
4. Von uns gestellte Transportmittel und Leihgebinde dürfen nicht verunreinigt oder zur Füllung mit anderen Stoffen verwendet werden. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen sind wir berechtigt, die Transportmittel und Leihgebinde auf Kosten des Käufers zu reinigen und bei Beschädigung instand setzen zu lassen.


§ 6 Gewährleistung

1. Alle Analysedaten sind auch bezüglich der Höchst- und Mindestgrenzen nur als ungefähr anzusehen, es sei denn, dass bestimmte Eigenschaften besonders garantiert werden.
2. Franz Gerhard GmbH & Co Chemiehandel KG leistet auf gelieferte Waren eine Gewährleistung von 1 Jahr gegenüber Unternehmern sowie 2 Jahren gegenüber privaten Verbrauchern gem. § 474 BGB.
3. Der Käufer hat Franz Gerhard GmbH & Co Chemiehandel KG etwaige Mängel der Lieferung unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes, schriftlich mitzuteilen. Auf das Kaufmännische Rügerecht gemäß §§ 377, 378 HGB wird ausdrücklich hingewiesen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht entdeckt werden können, sind Franz Gerhard GmbH & Co Chemiehandel KG unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
4. Die mangelhaften Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Entdeckung befanden, zu unserer Besichtigung bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung schließt jegliche Haftung für uns aus.
 5. Zeigt sich während der Gewährleistungsfrist ein Mangel, ist Franz Gerhard GmbH & Co Chemiehandel KG zur Nacherfüllung gem. § 437 BGB berechtigt. Eine Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch hinsichtlich desselben Mangels als fehlgeschlagen.
6. Ist ein Mangel danach rechtzeitig und ordnungsgemäß gerügt, so nehmen wir als mangelhaft anerkannte Ware zurück und liefern an ihrer Stelle einwandfreie Ware. Stattdessen können wir auch den Minderwert ersetzen. Franz Gerhard GmbH & Co Chemiehandel KG trägt bei festgestellten Mängeln die Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.


§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware Eigentum von Franz Gerhard GmbH & Co Chemiehandel KG
2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von Franz Gerhard GmbH & Co Chemiehandel KG hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist Franz Gerhard GmbH & Co Chemiehandel KG berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt, soweit nicht ein Teilzahlungsgeschäft gem. § 501 BGB vorliegt, kein Rücktritt vom Vertrage.


§ 8 Zahlungen, Fälligkeiten und Skontoabzüge

1. Soweit nicht anderes vereinbart, sind die Rechnungen von Franz Gerhard GmbH & Co Chemiehandel KG innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto, danach ohne Abzug zahlbar. Franz Gerhard GmbH & Co Chemiehandel KG ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist Franz Gerhard GmbH & Co Chemiehandel KG berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Franz Gerhard GmbH & Co Chemiehandel KG über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck
eingelöst wird.
2. Wenn Franz Gerhard GmbH & Co Chemiehandel KG Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere wenn ein Scheck oder Wechsel nicht eingelöst wird oder der Käufer seine Zahlungen einstellt, ist Franz Gerhard GmbH & Co Chemiehandel KG berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen auch wenn sie ansonsten Schecks oder Wechsel angenommen hat. Franz Gerhard GmbH & Co Chemiehandel KG ist weiterhin berechtigt, für diesen Fall Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.


§ 9 Zahlungsverzug

1. Zahlungsverzug tritt gem. § 286 BGB 30 Tage nach Rechnungsstellung und Empfang der Leistung ein.
2. Bei Zahlungsverzug ist Franz Gerhard GmbH & Co Chemiehandel KG berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 9 % (bei Geschäftskunden) bzw. 5 % (bei privaten Endverbrauchern) über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank gem. § 288 BGB zu berechnen, es sei denn, daß Franz Gerhard & Co eine höhere Zinslast nachweist.
3. Franz Gerhard GmbH & Co Chemiehandel KG behält sich bei Zahlungsverzug die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche vor.


§ 10 Abtretung

1. Sämtliche Gewährleistungsansprüche gegen Franz Gerhard GmbH & Co Chemiehandel KG nur dem Besteller zu und sind nicht abtretbar.
2. Die Abtretung von Erfüllungsansprüchen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Bestätigung von Franz Gerhard GmbH & Co Chemiehandel KG § 354 a HGB bleibt unberührt.
3. Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen eine Forderung von Franz Gerhard GmbH & Co Chemiehandel KG aufrechnen.
4. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur bei unstreitigen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.


§ 11 Schadenersatz/Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß oder unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen Franz Gerhard GmbH & Co Chemiehandel KG als auch deren Erfüllung- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur soweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko solcher Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden beschränkt.


§ 12 Schlußbestimmungen

1. Abweichungen von diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
2. Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
3. Erfüllungsort für alle aus diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen ist ausschließlich Iserlohn.
4. Soweit der Vertragspartner Kaufmann i.S.d. HGB ist, gilt in allen Fällen - ungeachtet des Wertes für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten - die Zuständigkeit des Amtsgericht Iserlohn als vereinbart.
5. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

Sprechzeiten Mo.–Sa.
08:00–18:00 Uhr 0176 22007400
Im Notfall 0231 13086901

24/7 Servicetelefon
+49 
02371 22723


24/7 Servicetelefon
+49 
02371 22723

Sprechzeiten Mo.–Sa.
08:00–18:00 Uhr 0176 22007400
Im Notfall 0231 13086901

vdt_logo_weiss_footer_100px

Impressum  |  Datenschutz  |  AGBs |  ©THP Stefanie Fischer 2023

Impressum  |  Datenschutz  |  AGBs

©THP Stefanie Fischer 2023